Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
Stand: 01.07.2026
Auf das Verletzten- und Übergangsgeld werden von dem gleichzeitig erzielten Einkommen angerechnet
1.
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, das bei Arbeitnehmern um die gesetzlichen Abzüge und bei sonstigen Versicherten um 20 vom Hundert vermindert ist; dies gilt nicht für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt,
2.
Mutterschaftsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches; dies gilt auch, wenn Ansprüche auf Leistungen nach dem Dritten Buch wegen einer Sperrzeit ruhen oder der Auszahlungsanspruch auf Grundsicherungsgeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches gemindert ist.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 52 SGB VII →
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Nach Gewicht
- LSG NRW, 27.10.2022 – L 15 U 439/19Zitiert von 2
- BSG, 25.03.2025 – B 2 U 2/23 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch eines selbstständigen Physiotherapeuten - Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls während der abhängigen Beschäftigung als Profifußballspieler - Anrechnung des erzielten Arbeitseinkommens gem § 52 Nr 1 SGB 7 - leitende und verwaltende Mitarbeit in der eigenen Praxis - keine nahezu vollständige Einstellung der Mitarbeit)Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2024 – L 10 U 608/23Zitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2021 – L 6 U 85/19Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 – L 6 U 4156/18
- BSG, 18.08.2011 – B 10 EG 8/10 RElterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes - Elterngeldberechnung: Nichtberücksichtigung von Verletztengeld - Bestimmung des Bemessungszeitraums: Berücksichtigung von Kalendermonaten mit Verletztengeldbezug - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 26
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 12.05.2026 – L 15 U 286/22Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2024 – L 4 KR 392/22Zitiert von 1
- LSG NRW, 30.04.2024 – L 15 U 437/23
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